Gewässerordnung
1.
Es gelten das Thüringer Fischereigesetz und die Thüringer Fischereiverordnung in der jeweils gültigen Fassung mit Ergänzungen dieser Gewässerordnung.
Tagesangelzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Mischangelstrecke: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
sind Voraussetzung für die Angelfischerei im Pachtgewässer Saale. Vierteljahres-/Touristen-/Urlaubs-Fischereischein berechtigen nicht zum Erwerb des Erlaubnisscheines für das Pachtgewässer!
vom Rödelsgraben (Regallager Rotstern) flussabwärts bis zum Ende des Anglerheimgeländes am Weidig und von der Straßenbrücke oberhalb der Göritzer Sohlgleite bis Brücke Remschütz.
Mischangelstrecke – IST NUR GÜLTIG für Mitglieder der PHG e.V. Saalfeld.
- Äsche: Ganzjährig Fangverbot
- Aal: 50 cm
- Forellen: 01.10. – 30.04. 30 cm
- Barbe: 01.04. – 31.08. 40 cm
- Äsche: Ä
- Regenbogenforelle: Rf
- Aal: Aa
- Bf1: (Bachforelle bis 12 cm)
- Bf2: (Bachforelle bis 18 cm)
- Dauer der Angelzeit pro Tag
- Jeder gefangene Fisch ist nach Art, Größe und Fangzeit einzutragen
- Auch alle zurückgesetzten Fische sind einzutragen
- Pro Tag dürfen nur zwei maßige Fische mitgenommen werden
- Für maßige Fische besteht ein Jahreskartenlimit von maximal 55 Fischen
- Gefangene Fische müssen vor dem nächsten Auswurf eingetragen werden
- Bei groben Verstößen (zu viele Fische, Tätlichkeiten) kann der Erlaubnisschein sofort eingezogen werden
- Gültiger Fischereischein, lebenslang, 10, 5, 1-Jahresfischereischein
- Bei Kindern und Jugendlichen der Jugendfischereischein
- Gültiger Mitgliedsausweis
- Angelerlaubnisschein
- Aktuelle Gewässerordnung, pro Angler und Angeltag darf nur eine Angelberechtigung erworben werden
- 1 Flugangelrute mit künstlicher Fliege (auch Strecker und Springer erlaubt)
- 1 Spinnangel mit einem künstlichen Köder (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch sowie Streamer und Fliege mit Wurfgewicht) (Alle künstlichen Köder nur mit Einzelhaken)
- Bei Wobblern mit mehrfachen Anbissstellen darf pro Anbissstelle nur ein Einzelhaken vorhanden sein. Zusätzlich wird empfohlen Schonhaken zu benutzen.
- 1 Rute mit Stationärrolle
- 1 einschenklicher Haken der Größe 1 und 2 (Große Haken) – keine Goldhaken!
- Köder: Wurm, Made, Forellenteig
- Nachtangeln ist verboten
- Hältern von Fischen und anfüttern
- Senken
- Entsorgen von Fischinnereien
- Verunreinigung des Gewässers und Angelplatzes, Lärmen, Feuer jeglicher Art, Grillen, Ausästen
- Guiding ist nicht erlaubt
- Parken von Kraftfahrzeugen auf den internationalen Radwanderwegen
Bei Gewässerverunreinigungen, Fischsterben und sonstigen Havarien sind unverzüglich zu informieren: