Gewässerordnung
Der Pacht Fischerei Hege Pflege Natur-und Artenschutz Gemeinschaft der Saalfelder Angelvereine (e.V.)
Stand: 2023
1.
Es gelten das Thüringer Fischereigesetz und die Thüringer Fischereiverordnung in der jeweils gültigen Fassung mit Ergänzungen dieser Gewässerordnung.
Tagesangelzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Mischangelstrecke: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Der Erlaubnisschein ist der PHG e.V. nach Beendigung der Berechtigung zurückzugeben! Nachtangeln ist verboten!
2. Gültiger Fischerei- und Erlaubnisschein
sind Voraussetzung für die Angelfischerei im Pachtgewässer Saale. Vierteljahres-/Touristen-/Urlaubs-Fischereischein berechtigen nicht zum Erwerb des Erlaubnisscheines für das Pachtgewässer!
Allgemeines Salmonidengewässer
vom Rödelsgraben (Regallager Rotstern) flussabwärts bis zum Ende des Anglerheimgeländes am Weidig und von der Straßenbrücke oberhalb der Göritzer Sohlgleite bis Brücke Remschütz.
Mischangelstrecke – IST NUR GÜLTIG für Mitglieder der PHG e.V. Saalfeld.
Von unterer Grenze Angelheim am Weidig bis Mitte Straßen- / Eisenbahnbrücke oberhalb Göritzer Sohlgleite.
Für Gäste gelten die Regeln des Salmoniden Gewässers!
Flugangelstrecke
Brücke Remschütz bis Fischstein ca. 2,3km. 300m vor der Brücke Preillipper Straße.
Alle Strecken sind ausgeschildert!
Die Lache im Stadtgebiet sowie ein- und ausfließende Bäche und Gräben sind Schongebiet.
Angeln von Brücken und Stegen ist verboten.
Achtung: Sohlgleiten sind besondere Gefahrenstellen!
3. Schonzeiten und Mindestmaße
Vom 01.10. – 30.04. gilt ein generelles Angelverbot im Pachtgewässer der Saale.
- Äsche: Ganzjährig Fangverbot
- Aal: 50 cm
- Forellen: 01.10. – 30.04. 30 cm
- Barbe: 01.04. – 31.08. 40 cm
Bitte verwenden Sie im Fangbuch unter der Rubrik zurückgesetzte Fische folgende Abkürzungen:
- Äsche: Ä
- Regenbogenforelle: Rf
- Aal: Aa
- Bf1: (Bachforelle bis 12 cm)
- Bf2: (Bachforelle bis 18 cm)
4. Fangbegrenzung/Fischstatistik
Jeder Angeltag ist vor Beginn einzutragen!
Wichtig! Die Gesetzlich geforderten Angaben in der Fangstatistik sind einzuhalten, wie:
- Dauer der Angelzeit pro Tag
- Jeder gefangene Fisch ist nach Art, Größe und Fangzeit einzutragen
- Auch alle zurückgesetzten Fische sind einzutragen
- Pro Tag dürfen nur zwei maßige Fische mitgenommen werden
- Für maßige Fische besteht ein Jahreskartenlimit von maximal 55 Fischen
- Gefangene Fische müssen vor dem nächsten Auswurf eingetragen werden
- Bei groben Verstößen (zu viele Fische, Tätlichkeiten) kann der Erlaubnisschein sofort eingezogen werden
5. Mitzuführende Unterlagen
- Gültiger Fischereischein, lebenslang, 10, 5, 1-Jahresfischereischein
- Bei Kindern und Jugendlichen der Jugendfischereischein
- Gültiger Mitgliedsausweis
- Angelerlaubnisschein
- Aktuelle Gewässerordnung, pro Angler und Angeltag darf nur eine Angelberechtigung erworben werden
6. Erlaubte Angelmethoden
Salmonidengewässer
- 1 Flugangelrute mit künstlicher Fliege (auch Strecker und Springer erlaubt)
- 1 Spinnangel mit einem künstlichen Köder (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch sowie Streamer und Fliege mit Wurfgewicht) (Alle künstlichen Köder nur mit Einzelhaken)
- Bei Wobblern mit mehrfachen Anbissstellen darf pro Anbissstelle nur ein Einzelhaken vorhanden sein. Zusätzlich wird empfohlen Schonhaken zu benutzen.
Mischgewässer nur für Vereinsmitglieder gültig, ansonsten Salmonidengewässer
- 1 Rute mit Stationärrolle
- 1 einschenklicher Haken der Größe 1 und 2 (Große Haken) – keine Goldhaken!
- Köder: Wurm, Made, Forellenteig
Jeder maßige Fisch ist zu entnehmen!
Das Fischen mit Schonhaken ist erwünscht!
Alle weiteren Angelmethoden sind nicht erlaubt!
7. Verbote
- Nachtangeln ist verboten
- Hältern von Fischen und anfüttern
- Senken
- Entsorgen von Fischinnereien
- Verunreinigung des Gewässers und Angelplatzes, Lärmen, Feuer jeglicher Art, Grillen, Ausästen
- Guiding ist nicht erlaubt
- Parken von Kraftfahrzeugen auf den internationalen Radwanderwegen
8. Gerätschaften
Mitzuführen sind: Unterfangkescher, für Mischgewässer Stabkescher, Maßband, Lösezange/Hakenlöser, Fischtöter, Messer zum vorschriftsmäßigen Töten des Fisches.
9. Kontrollen
Fischereiaufsehern sind die Dokumente (Punkt 5), Angelgeräte und alle Fänge auf Anforderung vorzuzeigen.
10. Gewässerordnung
Die Gewässerordnung ist einzuhalten, Verstöße sind zu melden.
Jeder Angler ist befugt, andere Angler auf Verstöße hinzuweisen.
11. Ahndung von Verstößen gegen die Gewässerordnung
Fischereiaufseher kontrollieren die Einhaltung der aktuellen Gewässerordnung am Fischwasser. Bei Verstößen kann der Berechtigungsschein eingezogen werden. Dieser wird zeitnah an die Vereinsvorstände übergeben, welche mit den Betroffenen Vereinsmitglieder/innen das Strafmaß festlegen. Verstöße von Gästen können mit Einzug des Berechtigungsscheines geahndet werden oder werden zur Anzeige gebracht.
Bei Gewässerverunreinigungen, Fischsterben und sonstigen Havarien sind unverzüglich zu informieren:
Polizeiinspektion Saalfeld: 110 oder 03671-560
Rettungsleitstelle: 03671/9900
Untere Fischereibehörde: 03672/823-241 oder 03672/823-242
Info an Vorsitzende der PHG e.V. und Gewässerwart